Schadensfeststellung / -erkennung und -lokalisierung:
- Frühzeitiges Erkennen von Schäden und Gefährdungspotentialen, die die Verkehrs-, Stand- und Betriebssicherheit betreffen bzw. die Verhinderung der Ausbreitung von Schädigungen
- Genaue Schadensfeststellung und -lokalisierung
- Instandhaltungsdefizite feststellen und/oder -vorschau
- Beurteilung des Bauwerkszustandes und des möglichen Zustandsverlaufes über mehrere Jahre hinweg und der Instandhaltungsprognose
- Genaue Planung der erforderlichen Finanzmittel für Instandhaltung und Instandsetzung (Rücklagenbildung)
- Längere Erhaltung des Bauwerkszustandes durch zielgerichtete Schadens- und Ursachenabstellung (Verlängerung der Dauerhaftigkeit von Gebäuden)
- Erstinspektion vor VOB Abnahme und Inspektion vor Ablauf der Gewährleistung zur Sicherung der Gewährleistungsansprüche
- Nutzung von Versicherungsrabatten, wenn Gebäude durch Sachverständige turnusmäßig überprüft werden
Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht:
Das Erkennen, Beurteilen und die Abstellung von Gefährdungspotentialen betreffend der Verkehrsicherheit, Standsicherheit und bei Industriebauten der Betriebssicherheit stellt sicher, dass die Eigentümer- und Betreiberverantwortung durchgeführt wurde. Im Grunde hat demnach der Eigentümer bzw. Betreiber alles getan, um das Bauwerk bautechnisch mit fachlicher Unterstützung verkehrssicher gehalten zu haben.
Kosteneinsparung und -optimierung bzw. -planung:
Die fristenmäßige Überprüfung von Bauwerken lässt eine Beurteilungen des Zustandes eines Gesamtbauwerks und / oder Einzelbauteils zu. Darüber hinaus können Aussagen getroffen werden über einen Schadensverlauf bzw. vorhandenen Instandhaltungsdefizits. Die Bauwerksprüfung
trägt dazu bei, den Einsatz von finanziellen Mitteln für die Kosteneinsparung-Instandhaltung bzw. Instandsetzung optimal und zielgenau festzulegen. Infolge dessen ist langfristig gesehen ein Einsparpotential zu erkennen, da die Dauerhaftigkeit der Bauwerke und Bauwerksteile erhöht werden kann und die Wertschätzung des Bauwerks größer ist als ohne regelmäßige Instandhaltungen /-setzungen. Dabei übernimmt das Prinzip "Kleiner Schaden ? Große Wirkung" eine beispielhafte Rolle. (Bsp.: kleiner Schaden in Dachrinne, Verschlammung) Überlauf bzw. Korrosion der Dachrinne, Gefahr durch überfrierende Nässe im Winter, Schäden an angrenzenden Bauwerksteilen (Wand, Stahlträger), Durchfeuchtung der Wand ...., Korrosion des Stahlträgers usw.)
Zielstellung / Zusammenfassung:
LebenszyklusAufgrund der hier dargelegten Erkenntnisse ist die Bauwerksprüfung aus rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten sinnvoll. Daher ist idealerweise die Betreuung eines Bauwerks von der Entstehung bis zum Abriss sinnvoll.
» begleitende Bauwerksprüfung ! Der Verschleiß und die Ermüdung von Bauwerksteilen kann zwar nicht aufgehalten werden, jedoch ist es möglich durch das frühzeitige Erkennen der Schadens- und Risikosituation die geeigneten Gegenmaßnahmen zu ergreifen und somit Schädigungen an angrenzenden Bauwerksteilen und Sicherheitsrisiken zu verhindern. Dadurch ist davon auszugehen, dass die Lebensdauer von Bauwerken verlängert wird und die Wertschätzung des Bauwerks erhalten bzw. erhöht wird.